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Bei den Aufwandsregelungen für die Kabeljaubestände in der Nordsee, im Skagerrak und im westlichen Ärmelkanal, in der Irischen See und westlich von Schottland sowie für Seehecht und Kaisergranat in den ICES-Gebieten VIIIc und IXa müssen die zulässigen Werte für den Aufwand in Rahmen der Steuerung angepasst werden.
Bei den Aufwandsregelungen für die Kabeljaubestände in der Nordsee, im Skagerrak und im westlichen Ärmelkanal, in der Irischen See und westlich von Schottland…
Für die Seezungenbestände im westlichen Ärmelkanal ist eine befristete Aufwandsregelung erforderlich. Die Aufwandsregelungen für die Kabeljaubestände im…
Wissenschaftliche Gutachten empfehlen die Annahme eines Wiederauffüllungsplans für die Seezungenbestände im westlichen Ärmelkanal. Es sollte eine befristete…
Für den Seezungenbestand im westlichen Ärmelkanal sowie für den südlichen Seehecht und den Kaisergranatbestand ist eine vorläufige Regelung zur Steuerung des…
Vom 1. Februar 2010 bis zum 31. Januar 2011 gelten die Aufwandsbeschränkungen gemäß a) Anhang IIA für die Bewirtschaftung bestimmter Bestände im Kattegat, im…
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Januar 2005 gelten für die Bewirtschaftung der Kabeljaubestände im Kattegat, in der Nordsee, im östlichen Ärmelkanal, im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.