Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 festgesetzt, liegen die gesamten nationalen Referenzmengen für Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich für den Zeitraum 2007/08 über ihren gesamten nationalen Referenzmengen für 2006/07, und diese Mitgliedstaaten haben die Kommission über die Aufteilung ihrer zusätzlichen Referenzmengen zwischen Lieferungen und Direktverkäufen unterrichtet.
Wie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 festgesetzt, liegen die gesamten nationalen Referenzmengen für Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich,…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 832/2006 der Kommission vom 2. Juni 2006 über die Aufteilung zwischen Lieferungen und Direktverkäufen der für 2005/06 festgesetzten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 607/2007 der Kommission vom 1. Juni 2007 über die Aufteilung zwischen „Lieferungen“ und „Direktverkäufen“ der für 2006/07…
Daher empfiehlt es sich, die Aufteilung zwischen Lieferungen und Direktverkäufen der für den Zeitraum vom 1. April 2007 bis 31. März 2008 in Anhang I der…
Daher empfiehlt es sich, die Aufteilung zwischen Lieferungen und Direktverkäufen der für den Zeitraum vom 1. April 2006 bis 31. März 2007 festgesetzten…
Die Aufteilung zwischen „Lieferungen“ und „Direktverkäufen“ der für den Zeitraum vom 1. April 2007 bis 31. März 2008 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.