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Die bisher bei der Kommission eingegangenen Informationen über Metalaxyl sind unvollständig und erlauben keine Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG. Die Kommission kann nicht garantieren, dass die Studien und Angaben, die IQV zur Bewertung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 einreichen wird, ausreichen, um die festgestellten Lücken zu schließen und somit den Nachweis zu erbringen, dass Metalaxyl voraussichtlich die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 91/414/EWG festgelegten Anforderungen im Allgemeinen erfüllt.
Die weiteren Maßnahmen sollten vor dem Hintergrund der besonderen Sachlage, aufgrund deren das Urteil in der Rechtssache C-326/05 P gefällt wurde, geprüft…
Metalaxyl zählt zu den in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 der Kommission vom 11. Dezember 1992 mit Durchführungsbestimmungen für die erste Stufe des…
Metalaxyl zählt zu den in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 der Kommission vom 11. Dezember 1992 mit Durchführungsbestimmungen für die erste Stufe des…
Mit der vorliegenden Verordnung werden detaillierte Regeln für die Vorlage und Bewertung von Anträgen auf Aufnahme von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie…
Am 2. Mai 2003 nahm die Kommission die Entscheidung 2003/308/EG über die Nichtaufnahme von Metalaxyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die…
Wird entschieden, dass für einen bestimmten Wirkstoff kein vollständiges Datenpaket erhältlich ist, beschließt die Kommission gemäß Artikel 8 Absatz 2 vierter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.