Erwägungsgrund 2 32008R0438
Da bei der Kommission keine Einsprüche gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen sind, ist die Eintragung dieser Bezeichnungen zu löschen.
Da bei der Kommission keine Einsprüche gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen sind, ist die Eintragung dieser Bezeichnungen zu löschen.