Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dieser Verordnung wird eine neue gemeinsame CPA in der Gemeinschaft aufgestellt, um die Relevanz in Bezug auf die wirtschaftliche Wirklichkeit und auf die Vergleichbarkeit zwischen nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Klassifikationen und somit auch von nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Statistiken zu gewährleisten.
Als „Güter“ gelten die Ergebnisse von Wirtschaftstätigkeiten, d. h. sowohl Waren als auch Dienstleistungen.
Diese Verordnung gilt ausschließlich für die Verwendung der Klassifikation zu statistischen Zwecken.
Diese Verordnung gilt nur für die Verwendung der Klassifikation zu statistischen Zwecken.
Soweit in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist, gilt sie für die Lieferung und Abrechnung sämtlicher Finanzinstrumente und die Tätigkeiten von…
Diese Verordnung gilt unbeschadet spezifischer Bestimmungen in Gemeinschaftsvorschriften über
Diese Verordnung gilt unbeschadet der sonstigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft oder der nationalen Vorschriften, die im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht…
Diese Verordnung gilt für statistische Daten über Energieprodukte und die sie betreffenden Aggregate in der Gemeinschaft.
Diese Verordnung regelt
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.