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Mit der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken — Regelung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke wurde festgelegt, unter welchen Bedingungen der Zugang zu den der Gemeinschaftsdienststelle übermittelten vertraulichen Daten gewährt werden kann.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken…
Die Verordnung (EG) Nr. 322/97 und die Verordnung (Euratom, EWG) Nr. 1588/90 des Rates vom 11. Juni 1990 über die Übermittlung von unter die…
Die Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken liefert einen Bezugsrahmen für die Bestimmungen dieses…
Die Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken stellt den Bezugsrahmen für die Bestimmungen der vorliegenden…
Die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken unterliegt den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die…
Die Übermittlung von Informationen, die unter die statistische Geheimhaltungspflicht fallen, erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.