Erwägungsgrund 5 32008R0455
Gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Abkommens wird das Abkommen, sollte die Ukraine vor seinem Ablauf der Welthandelsorganisation beitreten, mit dem Datum des Beitritts beendet, und die Höchstmengen werden abgeschafft.
Gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Abkommens wird das Abkommen, sollte die Ukraine vor seinem Ablauf der Welthandelsorganisation beitreten, mit dem Datum des Beitritts beendet, und die Höchstmengen werden abgeschafft.