Erwägungsgrund 3 32008R0506
Vor dem Inkrafttreten der genannten Verordnung haben einige Mitgliedstaaten die Aufnahme bestimmter Arten in Anhang IV beantragt. Frankreich hat für seine Regionen in äußerster Randlage die Aufnahme bestimmter Arten in einen gesonderten Teil dieses Anhangs beantragt.