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In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1200/2005 werden in Spalte 2 des Eintrags für 1 die Worte „BASF Aktiengesellschaft“ durch die Worte „BASF SE“ ersetzt.
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 184/2007 werden in Spalte 2 des Eintrags für 4d800 die Worte „BASF Aktiengesellschaft“ durch die Worte „BASF SE“ ersetzt.
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 243/2007 werden in Spalte 2 des Eintrags für 4a1600 die Worte „BASF Aktiengesellschaft“ durch die Worte „BASF SE“ ersetzt.
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1142/2007 werden in Spalte 2 des Eintrags für 4a1600 die Worte „BASF Aktiengesellschaft“ durch die Worte „BASF SE“ ersetzt.
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1380/2007 werden in Spalte 2 des Eintrags für 4a62 die Worte „BASF Aktiengesellschaft“ durch die Worte „BASF SE“ ersetzt.
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 165/2008 werden in Spalte 2 des Eintrags für 4a1600 die Worte „BASF Aktiengesellschaft“ durch die Worte „BASF SE“ ersetzt.
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