Erwägungsgrund 2 32008R0516
Mit diesen Verordnungen wird die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe zugelassen. Die Zulassung ist an den Inhaber derselbigen gebunden. Zulassungsinhaber ist in allen Fällen die BASF Aktiengesellschaft.
Mit diesen Verordnungen wird die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe zugelassen. Die Zulassung ist an den Inhaber derselbigen gebunden. Zulassungsinhaber ist in allen Fällen die BASF Aktiengesellschaft.