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Mit diesen Verordnungen wird die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe zugelassen. Die Zulassung ist an den Inhaber derselbigen gebunden. Zulassungsinhaber ist in allen Fällen die BASF Aktiengesellschaft.
Alpharma (Belgium) BVBA hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 einen Antrag auf eine Namensänderung des Zulassungsinhabers hinsichtlich…
Die BASF Aktiengesellschaft hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des Zulassungsinhabers in den Verordnungen (EG)…
Der Antragsteller gibt an, dass die BASF Aktiengesellschaft zum 14. Januar 2008 in die BASF SE umgewandelt wurde; die BASF SE ist dasselbe Unternehmen und…
Die vorläufigen Zulassungen der in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Zusatzstoffe werden durch Zulassungen ersetzt, die der in der zweiten Spalte des…
Die vorläufigen Zulassungen der in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Zusatzstoffe werden durch vorläufige Zulassungen ersetzt, die der in der zweiten…
Ist ein Zusatzstoff gemäß der vorliegenden Verordnung zugelassen, so muss jede Person, die diesen Stoff oder ein Futtermittel, dem dieser Stoff zugesetzt wurde,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.