Gesetze
Gesetz wird geladen …
Alpharma (Belgium) BVBA hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 einen Antrag auf eine Namensänderung des Zulassungsinhabers hinsichtlich der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999 , (EG) Nr. 2380/2001 und (EG) Nr. 1289/2004 der Kommission gestellt. Mit diesen Verordnungen wird die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe zugelassen. Die Zulassungen sind an die Zulassungsinhaber gebunden.
Die BASF Aktiengesellschaft hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des Zulassungsinhabers in den Verordnungen (EG)…
Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter dem Namen Alpharma (Belgium) BVBA zu ermöglichen, bedarf es einer Änderung der…
Der Antragsteller macht geltend, dass Alpharma (Belgium) BVBA Rechtsnachfolger der Inhaber der in den Erwägungsgründen 2 und 3 genannten Zulassungen sei.…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs auf Antrag des Zulassungsinhabers und auf der Grundlage eines…
Der Inhaber der Zulassungen, Janssen Animal Health BVBA, hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des für das…
Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 können die Bedingungen für die Zulassung eines Zusatzstoffes auf Antrag des Zulassungsinhabers…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.