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Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter dem Namen BASF SE ab dem 14. Januar 2008 zu ermöglichen, ist es notwendig, die Zulassungsbedingungen mit Wirkung ab diesem Datum zu ändern.
Der Antragsteller gibt an, dass die BASF Aktiengesellschaft zum 14. Januar 2008 in die BASF SE umgewandelt wurde; die BASF SE ist dasselbe Unternehmen und…
Die BASF Aktiengesellschaft hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des Zulassungsinhabers in den Verordnungen (EG)…
Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter dem Namen Alpharma (Belgium) BVBA zu ermöglichen, bedarf es einer Änderung der…
Mit diesen Verordnungen wird die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe zugelassen. Die Zulassung ist an den Inhaber derselbigen gebunden. Zulassungsinhaber ist in…
Der Inhaber der Zulassungen, Janssen Animal Health BVBA, hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des für das…
Für Anträge auf Änderung von Zulassungen gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sollten entsprechende Bestimmungen vorgesehen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.