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Der Inhaber der Zulassungen, Janssen Animal Health BVBA, hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des für das Inverkehrbringen der in den Erwägungsgründen 2 bis 4 dieser Verordnung genannten Zusatzstoffe Verantwortlichen zu ändern. Zusammen mit dem Antrag hat er Informationen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Vermarktungsrechte für diese Zusatzstoffe mit Wirkung vom 2. Juli 2007 an die belgische Muttergesellschaft Janssen Pharmaceutica NV übertragen worden sind.
Die Zulassungsinhaber, Hoechst Roussel Vet GmbH und Intervet International bv, haben gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, die…
Damit die Janssen Pharmaceutica NV ihre Eigentumsrechte mit Wirkung ab dem 2. Juli 2007 wahrnehmen kann, muss der Name des für das Inverkehrbringen der…
Alpharma (Belgium) BVBA hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 einen Antrag auf eine Namensänderung des Zulassungsinhabers hinsichtlich…
Der Antragsteller macht geltend, dass Alpharma (Belgium) BVBA Rechtsnachfolger der Inhaber der in den Erwägungsgründen 2 und 3 genannten Zulassungen sei.…
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 418/2001, Spalte 2 des Eintrags für E 771, werden die Worte „Janssen Animal Health BVBA“ ersetzt durch die Worte „Janssen…
Die BASF Aktiengesellschaft hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des Zulassungsinhabers in den Verordnungen (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.