Erwägungsgrund 1 32008R0052
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Island andererseits betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island, das durch den Beschluss 1999/492/EG genehmigt wurde, sieht ein jährliches Zollkontingent für die Einfuhr von nichtkakaohaltigen Zuckerwaren sowie von Schokolade und anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen aus Island vor. Dieses Kontingent ist für das Jahr 2008 und die folgenden Jahre zu eröffnen.