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Daher müssen gemeinsame DV-Standards und eine gemeinsame Kommunikationssprache entwickelt werden, damit die Mitgliedstaaten eine Reihe von Mindestangaben in ihren nationalen Registern der Einführungen und Umsiedlungen austauschen können. Es sind Bestimmungen vorzusehen, die die Vereinheitlichung der von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Informationssysteme erleichtern.
Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um die Verknüpfung und Interoperabilität der zur Verarbeitung der in Anhang I aufgeführten Informationen genutzten…
Für einen wirksamen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sollten einzelstaatliche Kontaktstellen benannt und bestimmte gemeinsame Verfahren…
In einigen Mitgliedstaaten werden auf verschiedenen Wasserstraßen bereits nationale Anwendungen von Informationsdiensten bereitgestellt. Zur Gewährleistung…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung im Hinblick auf ein reibungsloses Funktionieren des computergestützten…
Der grenzübergreifende Zugang zu Informationen über Gesellschaften und ihre Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten lässt sich nur verbessern, wenn alle…
Für den im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung notwendigen Austausch von Daten zwischen dem Bund und den Ländern sollen gemeinsame Standards für die auszutauschenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.