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Die Befreiung von der Vorlage der Bescheinigung und des Analysebulletins für in die Gemeinschaft einzuführende Weinbauerzeugnisse sollte in dem Bemühen um eine Harmonisierung den Freistellungsregeln angeglichen werden, die für die Zollabfertigung und für die Begleitpapiere bei der Beförderung von Weinbauerzeugnissen innerhalb der Gemeinschaft gelten.
Zur Erleichterung der Kontrollen sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, dass bestimmte aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse, die in begrenzten…
Bestimmte Drittländer, die ihre Weinerzeuger einer wirksamen Kontrolle durch ihre Einrichtungen oder Dienststellen gemäß Artikel 82 Absatz 3 der Verordnung (EG)…
Um die Auswertung dieser Analysen zu erleichtern, die in den hierfür ausgestatteten Laboratorien in der Gemeinschaft durchgeführt werden, und die…
Es empfiehlt sich, die Exporteure und die Behörden zu entlasten, indem auf dem Dokument V.I.1 ein Vermerk vorgesehen wird, dass der dem Likörwein und dem…
Um die Überwachung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, sind die Form und erforderlichenfalls der Inhalt der Bescheinigung und des…
Um den Handelsbräuchen Rechnung zu tragen, sind die zuständigen Behörden bei der Aufteilung einer Weinpartie zu ermächtigen, unter ihrer Kontrolle einen Auszug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.