Verordnung (EG) Nr. 59/2008 der Kommission vom 24. Januar 2008 zur einundneunzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschloss am 16. Januar 2008, die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Anhang I ist somit entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 2 32008R0059
Erwägungsgrund 2 32008R0059Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen