Erwägungsgrund 1 32008R0060
Die Verordnung (EG) Nr. 327/98 der Kommission vom 10. Februar 1998 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis sieht für die in ihrem Artikel 1 aufgeführten Kontingente die Aufteilung in Teilzeiträume vor, um die Einfuhren von Reis über das gesamte Jahr zu verteilen.