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Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger wurden im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP restriktive Maßnahmen verhängt.
Der Rat hat am 10. April 2006 den Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger angenommen.
Am 10. April 2006 beschloss der Rat, restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko, die belarussische Führung und die Amtsträger zu erlassen, die für die…
Der Rat ist am 17. November 2009 übereingekommen, dass die in dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis Oktober 2010…
Im Gemeinsamen Standpunkt 2006/362/GASP ist vorgesehen, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen von Präsident Lukaschenko und verschiedenen zu diesem…
Mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2009/314/GASP vom 6. April 2009 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP sind die restriktiven Maßnahmen bis zum…
Im Anschluss an die Annahme der Resolution 1807 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen („UNSCR 1807 (2008)“) am 31. März 2008 hat der Rat am 14. Mai…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.