Erwägungsgrund 1 32008R0065
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen sieht in Punkt III jährliche Zollkontingente für Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Norwegen vor. Diese Kontingente sind für das Jahr 2008 und die folgenden Jahre zu eröffnen.