Erwägungsgrund 1 32008R0066
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und dem Königreich Norwegen andererseits betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das durch den Beschluss 96/753/EG genehmigt wurde, sieht ein jährliches Zollkontingent für Einfuhren von Schokolade und anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen mit Ursprung in Norwegen vor. Dieses Kontingent ist für das Jahr 2008 und die folgenden Jahre zu eröffnen.