Erwägungsgrund 5 32008R0067
Es sind Einwände gegen die gemeldeten Vorschriften eingegangen. Deshalb ist das Verfahren gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 92/83/EWG angewendet worden und sind die von Bulgarien und Rumänien mitgeteilten Vorschriften in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 aufzunehmen.