Erwägungsgrund 1 32008R0676
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Ail de la Drôme“, der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Všestarská cibule“, der Antrag der Slowakei auf Eintragung der Bezeichnung „Slovenská bryndza“, die Anträge Spaniens auf Eintragung der Bezeichnungen „Ajo Morado de Las Pedroñeras“ und „Gamoneu“ oder „Gamonedo“ sowie die Anträge Portugals auf Eintragung der Bezeichnungen „Alheira de Vinhais“ und „Presunto de Vinhais“ oder „Presunto Bísaro de Vinhais“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.