Art. 1 32008R0685
Die gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitete teilweise Interimsprüfung der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von gezüchtetem (nicht wildem) Lachs, auch filetiert, frisch, gekühlt oder gefroren, mit Ursprung in Norwegen, der gegenwärtig unter den KN-Codes ex03021200 , ex03031100 , ex03031900 , ex03032200 , ex03041913 und ex03042913 eingereiht wird, wird eingestellt.Der mit der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 eingeführte endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren vorgenannter Waren wird aufgehoben.Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.