Erwägungsgrund 3 32008R0693
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die spätere Einführung des Euro in Mitgliedstaaten vorzubereiten, die den Euro bislang nicht als einheitliche Währung übernommen haben.