Art. 2 Abs. 5 32006R1801VERORDNUNG (EG) Nr. 1801/2006 DES RATES vom 30. November 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien
Die Verwaltung der Fangmöglichkeiten erfolgt in vollem Einklang mit Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die…
Art. 3 Abs. 2 32007R0753VERORDNUNG (EG) Nr. 753/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
Ungeachtet Absatz 1 kann die Kommission, falls die Lizenzanträge von Mitgliedstaaten die den Mitgliedstaaten gemäß Absatz 1 zugewiesenen Fangmöglichkeiten,…
Art. 2 Abs. 2 32007D0854BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2007 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2007 bis zum 15. Juni 2011 (2007/854/EG)
Schöpfen die Lizenzanträge der Mitgliedstaaten gemäß Absatz 1 die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht aus, so kann die Kommission auch…
Art. 2 Abs. 2 32008R0241VERORDNUNG (EG) Nr. 241/2008 DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau
Schöpfen die Lizenzanträge der Mitgliedstaaten gemäß Absatz 1 die im Protokoll zu dem Abkommen festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht aus, so kann die Kommission…
Art. 2 Abs. 2 32006R1491VERORDNUNG (EG) Nr. 1491/2006 DES RATES vom 10. Oktober 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007
Schöpfen die Lizenzanträge der in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten nicht aus, so kann die Kommission…
Art. 2 32005R0172VERORDNUNG (EG) Nr. 172/2005 DES RATES vom 18. Januar 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 2004 bis zum 31. Dezember 2004
Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Sollten die Lizenzanträge dieser…