Erwägungsgrund 1 32008R0705
Nach Prüfung eines Unterstützungsersuchens des Präsidenten der Kommission der Afrikanischen Union hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/187/GASP zur Einführung restriktiver Maßnahmen gegen die illegale Regierung von Anjouan und bestimmte ihr nahe stehende Personen angenommen. Zu den in jenem Gemeinsamen Standpunkt vorgesehenen Maßnahmen gehört insbesondere das Einfrieren der den betreffenden Personen gehörenden Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, das in der Gemeinschaft mit der Verordnung (EG) Nr. 243/2008 des Rates durchgeführt wurde.