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Die am 13./14. Februar 2008 zwischen der Europäischen Gemeinschaft, den Färöern, Grönland, Island, Norwegen und der Russischen Föderation in Kopenhagen erzielte Vereinbarung über die Bewirtschaftung der Rotbarschbestände in der Irminger See und den angrenzenden Gewässern im NEAFC-Übereinkommensbereich im Jahr 2008 sollte in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden. Da diese Vereinbarung für das gesamte Jahr 2008 gilt, sollten die Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinbarung auch rückwirkend vom 1. Januar 2008 an gelten.
Die Schlussfolgerungen des Gemischten Ausschusses EU/Grönland vom 27. November 2007 in Nuuk und der technischen Sitzung vom 12. Februar 2008 in Kopenhagen in…
Der auf einer Tagung vom 9. bis 11. Februar 2009 in London von Vertretern der Europäischen Gemeinschaft, der Färöer, Grönlands, Islands, Norwegens und der…
Die Schlussfolgerungen des Gemischten Ausschusses EU/Grönland vom 25. November 2008 in Kopenhagen in Bezug auf den Anteil der Gemeinschaft am Rotbarschfang in…
Die Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) hat auf ihrer außerordentlichen Tagung im Juni 2007 Empfehlungen für Erhaltungs- und…
Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und Island am 28. März 2007 wurde eine Vereinbarung über die Quoten, die isländischen Schiffen bis zum 30. April…
Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und Island am 10. April 2008 wurde zum einen über die Quoten für den Loddenfang, die isländischen Schiffen bis zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.