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Die Gemeinschaftsreferenzlaboratorien für Krustentierkrankheiten, Tollwut und Rindertuberkulose sollten zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend am 1. Juli 2008, benannt werden, damit eine Bewertung ihrer Leistung und Aufgabenwahrnehmung erfolgen kann.
sind zeitlich befristet, wobei sie für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gelten, oder werden regelmäßig überprüft.
Zusätzlich zu den allgemeinen Funktionen und Aufgaben gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sollten bestimmte spezifische Pflichten und…
Im Juli 2005 veröffentlichte die Kommission eine Ausschreibung zur Auswahl und Benennung neuer im Bereich der Lebens- und Futtermittelkontrolle tätiger…
Im Rahmen eines Auswahlverfahrens wurde das Laboratorium „Agence Française de Sécurité Sanitaire des Aliments“ (AFSSA) mit seinen Forschungslaboratorien für…
Hiermit wird das Centre for Environment, Fisheries & Aquaculture Science (Cefas), Weymouth Laboratory, Vereinigtes Königreich, für den Zeitraum vom 1. Juli 2008…
Nach Abschluss des einschlägigen Auswahlverfahrens sollte das Laboratorio de Vigilancia Veterinaria (VISAVET) der Facultad de Veterinaria, Universidad…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.