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Nach der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates vom 22. April 1996 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion müssen die Mitgliedstaaten jährliche Daten zur Erzeugungsmenge übermitteln.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vor dem 1. Juli jeden Jahres anhand des von der Kommission (Generaldirektion Eurostat) bereitgestellten…
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1382/91 des Rates vom 21. Mai 1991 betreffend die Übermittlung von Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den…
Die Mitgliedstaaten unterbreiten der Kommission Statistiken über alle Aquakulturtätigkeiten in Süß- und Salzwasser in ihrem Hoheitsgebiet.
Zur Prüfung und Bewertung des Marktes für Aquakulturerzeugnisse werden Daten über Erzeugungsmenge und -wert benötigt.
Um eine angemessene Information der Verbraucher zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 jährlich die Ergebnisse der…
Ein Mitgliedstaat, der die in Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a der Grundverordnung vorgesehene Möglichkeit nutzt, muss Verfahren einführen, mit denen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.