Erwägungsgrund 1 32008R0762
Nach der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates vom 22. April 1996 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion müssen die Mitgliedstaaten jährliche Daten zur Erzeugungsmenge übermitteln.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates vom 22. April 1996 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion müssen die Mitgliedstaaten jährliche Daten zur Erzeugungsmenge übermitteln.