Erwägungsgrund 1 32008R0082
In der Kombinierten Nomenklatur für 2008 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission sind die Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN-Codes) für bestimmte Waren geändert worden. Die Anhänge III und IV der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 beziehen sich auf einige dieser KN-Codes. Daher müssen diese Anhänge geändert werden.