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Gemäß Beschluss Nr. 2/2008 gilt das neue Zollkontingent vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedes Kalenderjahres. Erstmals sollte es am dritten Tag nach Veröffentlichung des Beschlusses Nr. 2/2008 im Amtsblatt der Europäischen Union gelten. Diese Verordnung sollte daher ab dem gleichen Zeitpunkt anwendbar sein und unverzüglich in Kraft treten.
Nach dem Beschluss Nr. 2/2008 (2008/957/EG) sollen die neuen Zollkontingente ab dem 1. September 2008 angewandt werden. Die vorliegende Verordnung sollte daher…
In Einklang mit dem Beschluss 2007/566/EG sind die neuen Zollkontingente ab 1. September 2007 anwendbar. Diese Verordnung sollte daher ab dem gleichen Zeitpunkt…
In Einklang mit dem Beschluss 2007/566/EG sind die neuen Zollkontingente und die Änderungen der bestehenden Zollkontingente ab 1. September 2007 anwendbar.…
(4) Dieses Zollkontingent gilt für 2004 und jedes folgende Kalenderjahr ab 1.1.2005 bis zu seinem Außerkrafttreten am 31.12.2012.
(1) Dieses Zollkontingent gilt für 2004 und jedes folgende Kalenderjahr ab 1.1.2005 bis zu seinem Außerkrafttreten am 31.12.2012.
Da der Zeitraum, für den die betreffenden Zollkontingente zu eröffnen sind, am 1. Januar 2005 beginnen soll, sollte diese Verordnung ab demselben Zeitpunkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.