Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Durchführung dieses Zollkontingents ist die Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 anzupassen. Dafür muss ein neues Zollkontingent für Bananen mit Ursprung in Mexiko eröffnet und das 2004 mit der Verordnung (EG) Nr. 1553/2004 der Kommission eröffnete Kontingent geschlossen werden, das infolge der mit der Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates vom 29. November 2005 über die Zollsätze für Bananen eingeführten reinen Zollregelung seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr gültig ist.
Der Gemischte Rat EU-Mexiko hat mit seinem Beschluss Nr. 3/2004 vom 29. Juli 2004 zur Einführung von Zollkontingenten für bestimmte Waren mit Ursprung in Mexiko…
Um einer Diskriminierung zwischen Mexiko und anderen Ausfuhrländern, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 896/2001 der Kommission vom 7. Mai 2001 mit…
Aus diesem Grund wurden einige Bestimmungen des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko vom 23. März 2000 durch den Beschluss Nr. 2/2008 des…
Um die neuen Zollkontingente anzuwenden und die Änderungen der bestehenden Kontingente umzusetzen, muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Zur Anwendung dieses neuen Zollkontingents und der Änderungen der bestehenden Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Zur Umsetzung dieser neuen Zollkontingente und der Änderungen der bestehenden Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.