Erwägungsgrund 1 32008R0856
Eine zuverlässige Abfrage des Visa-Informationssystems, das auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) eingerichtet wurde, wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates und die von der Kommission am 7. Februar 1996 und am 27. Dezember 2000 beschlossenen technischen Spezifikationen, die zusammen den Rechtsrahmen bilden, nicht gewährleistet.