Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Bestimmungen des Anhangs dieser Verordnung in Bezug auf OPS 1.1005, OPS 1.1010, OPS 1.1015, Anlage 1 zu OPS 1.1005, Anlage 1 zu OPS 1.1010, Anlage 1 zu OPS 1.1015 und Anlage 3 zu OPS 1.1005/1.1010/1.1015 gelten ab 16. Juli 2009.
Die Bestimmungen des Anhangs dieser Verordnung in Bezug auf OPS 1.430, OPS 1.435, OPS 1.440, OPS 1.450, OPS 1.455, OPS 1.460, Anlage 1 zu OPS 1.430, Anlage 1 zu OPS 1.440, Anlage 1 zu OPS 1.450 und Anlage 1 zu OPS 1.455 gelten ab 16. Juli 2011.
Bis zur Anwendung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Bestimmungen gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 8/2008.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag, an dem die in…
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 gilt jedoch in Bezug auf die Änderungen nach Anhang…
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Mit Ausnahme von Nummer 2 des Anhangs gilt sie…
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Nummern 3 und 4 des Anhangs zur vorliegenden…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Unbeschadet des Artikels 11 der Verordnung…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 Nummer 9, soweit er Artikel 95f der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.