Erwägungsgrund 8 32008R0889
Nach dem ganzheitlichen Ansatz des ökologischen Landbaus/der biologischen Landwirtschaft muss die Tierproduktion an die Fläche, auf die der angefallene Dung zwecks Nährstoffzufuhr für die pflanzliche Produktion ausgebracht wird, gebunden sein. Da die Tierhaltung stets mit der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen einhergeht, sollte eine flächenunabhängige Tierproduktion verboten werden. Bei der ökologischen/biologischen Tierhaltung sollte bei der Auswahl der Rassen ihrer Fähigkeit zur Anpassung an die Umweltbedingungen, ihrer Vitalität und ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten Rechnung getragen werden; große biologische Vielfalt sollte dabei gefördert werden.