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Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung des Zusatzstoffs als Kokzidiostatikum für Kaninchen für einen Zeitraum von zehn Jahren wurden vom Zulassungsinhaber neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) hat zwei Gutachten zur Sicherheit der Verwendung dieses Kokzidiostatikums für Mensch, Tier und Umwelt unter den im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Bedingungen abgegeben. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Zubereitung gemäß dem Anhang sollte daher für zehn Jahre zugelassen werden.
Die für das Inverkehrbringen von Kokcisan 120G verantwortliche Person reichte gemäß Artikel 4 der genannten Richtlinie einen Antrag auf Zulassung des…
Die für das Inverkehrbringen von Salinomax 120G verantwortliche Person reichte gemäß Artikel 4 der genannten Richtlinie einen Antrag auf Zulassung des…
Die im Anhang genannte Zubereitung der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang…
Die im Anhang genannte Zubereitung der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gab am 15. April 2004 eine befürwortende Stellungnahme zur Unbedenklichkeit dieses Zusatzstoffes ab, sofern…
Die in Anhang III zu dieser Verordnung aufgeführten Zubereitungen der Gruppe „Enzyme“ werden zur Verwendung als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.