Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf Ersuchen der Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („EFSA“) mehrere Gutachten angenommen, in denen es um die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier aufgrund unvermeidbarer Verschleppung von Kokzidiostatika oder Histomonostatika, die als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind, in Futtermittel für Nichtzieltierarten geht. Bei der Bewertung jedes Kokzidiostatikums oder Histomonostatikums, das als Futtermittelzusatzstoff zugelassen ist, ging die EFSA davon aus, dass von Futtermitteln, denen die zulässige Höchstdosis an Kokzidiostatika oder Histomonostatika zugesetzt wurde, in nachfolgend hergestellte Futtermittel für Nichtzieltierarten eine hypothetische Verschleppung von 2 %, 5 % und 10 % stattfindet.
Auf Ersuchen der Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („EFSA“) mehrere Gutachten angenommen, in denen es um die Risiken für die…
Aus den Schlussfolgerungen in den einzelnen EFSA-Gutachten ergibt sich, dass Kokzidiostatika oder Histomonostatika, die als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen…
Aus den Schlussfolgerungen in den einzelnen EFSA-Gutachten ergibt sich, dass Kokzidiostatika oder Histomonostatika, die als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen…
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika oder Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann dazu führen, dass diese Stoffe als…
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika und Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann selbst dann, wenn die entsprechenden Mengen…
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika oder Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann dazu führen, dass diese Stoffe als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.