Verordnung (EG) Nr. 974/2008 der Kommission vom 2. Oktober 2008 zur neunundneunzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschloss am 12. August 2008 die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Anhang I ist somit entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 2 32008R0974
Erwägungsgrund 2 32008R0974Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen