Erwägungsgrund 2 32009R0101
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs auf Antrag des Zulassungsinhabers und auf Grundlage eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) zu ändern. Alpharma (Belgien) BVBA, der Inhaber der Zulassung für Cycostat 66G, hat beantragt, die Zulassungsbedingungen durch Einführung von Rückstandshöchstmengen und Anpassung der Absetzzeiten für Masthühner und Truthühner gemäß der Bewertung der Behörde zu ändern. Er legte zur Unterstützung seines Antrags gleichzeitig die erforderlichen Informationen vor.