Erwägungsgrund 7 32009R1025
Nach dem Antrag von Unilever plc. (Vereinigtes Königreich) und Unilever NV (Niederlande) gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 7. Juli 2008, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von schwarzem Tee aus Camellia Sinensis auf die Förderung der Konzentration abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-434). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Schwarzer Tee fördert die Konzentration.“