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Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2009 wurde der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Amarene Brusche di Modena“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ist der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Aceto…
Der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Marrone della Valle di Susa“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006…
Der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Marrone di Combai“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im…
Der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Crudo di Cuneo“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG)…
Der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Ricciarelli di Siena“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Pagnotta del Dittaino“ im Amtsblatt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.