Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ist der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden .
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Aglio Bianco Polesano“ im Amtsblatt der…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ist der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Salame Cremona“ im…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2009 wurde der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Amarene Brusche di Modena“ im…
Der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Limone Interdonato Messina“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Pagnotta del Dittaino“ im Amtsblatt der…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Formaggio di Fossa di…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.