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Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „PECORINO ROMANO“ EG-Aktenzeichen: IT-PDO-0117-0017-26.1.2006 g.U. (X) g.g.A. Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation. 1. Zuständige Behörde des Mitgliedstaats Name : MINISTERO DELLE POLITICHE AGRICOLE E FORESTALI Anschrift : Via XX Settembre 20, 00187 Roma RM, ITALIA Tel. : +39 0646655104 Telefax : +39 0646655306 E-Mail : saco7@politicheagricole.gov.it 2. Vereinigung Name : Consorzio per la Tutela del Formaggio Pecorino Romano Anschrift : Corso Umberto I 226, 08015 Macomer NU, ITALIA Tel. : +39 078570537 Telefax : +39 078572215 E-Mail : — Zusammensetzung : Erzeuger/Verarbeiter (X) andere 3. Art des Erzeugnisses Klasse 1.3 — Käse 4. Spezifikation Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 4.1. Name „Pecorino Romano“ 4.2. Beschreibung „Pecorino Romano“ g.U. ist ein gekochter Hartkäse, der ausschließlich aus frischer Schafvollmilch aus Zuchtbetrieben in dem in Nummer 4.3 genannten Gebiet hergestellt wird. Zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens besitzt er eine zylindrische Form mit planen Ober- und Unterseiten, einen Durchmesser von 25 bis 35 cm und eine Randhöhe von 25 bis 40 cm. Je nach Größe des Laibes liegt sein Gewicht zwischen 20 und 35 kg. Er hat eine dünne elfenbein- oder strohfarbige Rinde, die zum Schutz umhüllt sein kann Der Teig ist kompakt oder leicht gelöchert, beim Anschneiden zeigt er eine Farbe, die von Weiß bis zu mehr oder weniger tiefem Strohgelb reichen kann. Der Geschmack des Tafelkäses ist aromatisch und leicht pikant, derjenige des länger gereiften Reibekäses pikant, intensiv und angenehm. „Pecorino Romano“ weist einen charakteristischen Geschmack auf. Der Fettgehalt in der Trockenmasse beträgt mindestens 36 %. 4.3. Geografisches Gebiet Das gesamte Gebiet der Regionen Sardinien, Latium und der Provinz Grosseto. 4.4. Ursprungsnachweis Der Erzeugungsprozess wird in allen Phasen durch Dokumentation der Ein- und Ausgangsprodukte überwacht. Auf diese Weise und durch Eintragung der Züchter, der Käsereien sowie der Reifungs- und Aufmachungsbetriebe in hierfür vorgesehene, von der Kontrollstelle geführte Verzeichnisse sowie durch die rechtzeitige Meldung der erzeugten Mengen an diese Stelle wird die Rückverfolgbarkeit des Produkts gewährleistet. Alle in den entsprechenden Verzeichnissen erfassten natürlichen und juristischen Personen werden von der Kontrollstelle gemäß der Produktspezifikation und dem entsprechenden Kontrollplan überwacht. 4.5. Herstellungsverfahren Die Milch kann wärmebehandelt sein und gegebenenfalls mit Kulturen von autochtonen, manchmal durch Stämme aus dem Erzeugungsgebiet ergänzten Milchfermenten beimpft werden. Die Dicklegung der Milch erfolgt bei einer Temperatur von 38 bis 40 °C mit Lämmermagenlab in Pastenform, das ausschließlich von Tieren aus demselben Erzeugungsgebiet stammt. Die Dickete muss bei einer Temperatur von 45 bis 48 °C gekocht werden. Das Salzen kann trocken und/oder in Salzlake erfolgen. Die Reifungszeit beträgt bei Tafelkäse mindestens fünf Monate und bei Reibekäse mindestens acht Monate. Der Käse kann mit einer Lebensmittelschutzfolie neutraler oder schwarzer Farbe umhüllt werden. Die Erzeugung findet von Oktober bis Juli statt. Die Produktion der verwendeten Milch sowie die Erzeugung und Reifung des „Pecorino Romano“ müssen in dem in Nummer 4.3 angegebenen Gebiet erfolgen. 4.6. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet Unter dem Aspekt der natürlichen Faktoren weist das Erzeugungsgebiet besondere Klima- und Bodenbedingungen auf. Unter dem Aspekt der menschlichen Faktoren müssen das Vorkommen und die historische Verbreitung des Käses auf den Verbrauchermärkten betont werden. 4.7. Kontrollstelle Die Kontrollstelle erfüllt die Anforderungen der Norm EN 45011. Name : OCPA Anschrift : Zona industriale Macomer c/o Consorzio Latte, 08015 Macomer NU, ITALIA Tel. : +39 0785742196 Telefax : +39 0785742197 E-Mail : ocpa.cert@tiscali.it 4.8. Etikettierung Die Laibe von „Pecorino Romano“ werden ursprünglich am ganzen Rand mit dem dazu bestimmten Stempel gekennzeichnet. Mit dem Stempel werden auf dem Laib die Bezeichnung „Pecorino Romano“ und das Logo der Bezeichnung, das Siegel der Ursprungsprovinz, der Code der Erzeugungskäserei sowie Monat und Jahr der Erzeugung angebracht. Das Logo der Bezeichnung besteht aus einer Raute mit durchgehendem oder gepunktetem Strich und abgerundeten Ecken, die den stilisierten Kopf einer Ziege über der Bezeichnung „Pecorino Romano“ enthält. Die Verwendung eines ergänzenden regionalen Logos ist zugelassen. Es wird neben dem Logo der Bezeichnung auf den Etiketten auf der flachen Seite des Laibes angebracht, wenn der gesamte Produktionszyklus in der betreffenden Region stattfindet.
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel…
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „RISO NANO VIALONE…
Folgende Änderung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pecorino Romano“ wird genehmigt: Der Teil betreffend die Bezeichnung und Aufmachung…
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.