Erwägungsgrund 2 32009R1033
Am 22. Oktober 2009 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, vier juristische Personen, Gruppen und Organisationen aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.