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Es müssen gemeinsame Qualitätsanforderungen zur Verbesserung der Qualität von Ratings festgelegt werden, insbesondere für die Qualität von Ratings, die sowohl für Finanzinstitute als auch für Personen im Geltungsbereich harmonisierter Gemeinschaftsvorschriften bestimmt sind. Fehlen solche gemeinsame Qualitätsanforderungen, so besteht die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene unterschiedliche Maßnahmen treffen, was die ordnungsgemäße Funktionsweise des Binnenmarkts unmittelbar beeinträchtigen und behindern würde, weil die Ratingagenturen, die für Finanzinstitute in der Gemeinschaft Ratings abgeben, in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Vorschriften unterliegen würden. Außerdem könnten uneinheitliche Qualitätsanforderungen an Ratings zu einem unterschiedlich hohen Anleger- und Verbraucherschutz führen. Zudem sollten die Nutzer in der Lage sein, in und außerhalb der Gemeinschaft abgegebene Ratings zu vergleichen.
Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Regulierungsansatz eingeführt, um die Integrität, Transparenz, Verantwortung, gute Unternehmensführung und…
Um ein hohes Anleger- und Verbrauchervertrauen im Binnenmarkt zu gewährleisten, sollten Ratingagenturen, die in der Gemeinschaft Ratings abgeben, einer…
Das einheitliche europäische Regelwerk für alle im Binnenmarkt tätigen Finanzinstitute sollte eine angemessene Harmonisierung der Kriterien und Methoden…
Aufgrund der Verflechtung der Kapitalmärkte muss auch bei Prüfern aus Drittländern, wenn deren Arbeit den Kapitalmarkt der Gemeinschaft betrifft, eine hohe…
Derzeit haben die meisten Ratingagenturen ihren Sitz außerhalb der Gemeinschaft. Die meisten Mitgliedstaaten haben für die Tätigkeit von Ratingagenturen und die…
Um den Bedenken Rechung zu tragen, nach denen das Fehlen eines Sitzes in der Gemeinschaft für eine wirkungsvolle Aufsicht im besten Interesse der Finanzmärkte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.