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Eine weitere wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Übernahmemechanismus und ein System zur Feststellung der Gleichwertigkeit sind funktionierende Kooperationsvereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden der Herkunftsmitgliedstaaten und den für die Ratingagenturen in Drittländern jeweils zuständigen Behörden.
die Ratingagenturen in dem Drittland müssen zugelassen oder registriert werden und unterliegen laufender wirksamer Kontrolle und Durchsetzung,
Eine Zertifizierung sollte möglich sein, nachdem die Kommission festgestellt hat, ob der Regelungs- und Kontrollrahmen des betreffenden Drittlandes als…
Es empfiehlt sich, dass in Drittländern abgegebene Ratings für aufsichtsrechtliche Zwecke in der Gemeinschaft verwendet werden können, sofern die Anforderungen,…
In dieser Verordnung sollten überdies Vorschriften für den Austausch von Informationen mit den zuständigen Behörden in Drittländern — und zwar insbesondere mit…
Um den Bedenken Rechung zu tragen, nach denen das Fehlen eines Sitzes in der Gemeinschaft für eine wirkungsvolle Aufsicht im besten Interesse der Finanzmärkte…
Auch sollte dafür gesorgt werden, dass die gemäß dieser Verordnung für die Beaufsichtigung der Ratingagenturen zuständigen Behörden sowie die für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.