Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ein Prospekt, der gemäß der Richtlinie 2003/71/EG und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 veröffentlicht wird, sollte klare und unmissverständliche Informationen darüber enthalten, ob für die jeweiligen Wertpapiere ein Rating von einer Ratingagentur mit Sitz in der Gemeinschaft abgegeben wurde, die gemäß dieser Verordnung zugelassen wurde. Dennoch sollte diese Verordnung Personen, die für die Veröffentlichung von Prospekten gemäß der Richtlinie 2003/71/EG und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 verantwortlich sind, nicht davon abhalten, sachliche Angaben in den Prospekt aufzunehmen, einschließlich in Drittländern abgegebene Ratings und ähnliche Informationen.
„Prospekt“ einen Prospekt, der gemäß der Richtlinie 2003/71/EG und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 veröffentlicht wurde;
Zulassungsantragsteller im Sinne von § 2 Nummer 7 und Anbieter im Sinne von § 2 Nummer 6 des Wertpapierprospektgesetzes, die einen Antrag auf Billigung eines…
Diese Verordnung sollte keine allgemeine Verpflichtung für Finanzinstitute oder Anleger begründen, ausschließlich in Wertpapiere zu investieren, für die ein…
Übermittelt eine Wertpapierfirma einem Kunden ein Exemplar eines Prospekts, der gemäß der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.…
Im Sinne der Bestimmungen dieser Verordnung für die Zulassung eines Wertpapiers zum Handel auf einem geregelten Markt, so wie es in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 18…
Um zu klären, ob ein Drittlandemittent die gleichwertigen Anforderungen wie die der Richtlinie 2004/109/EG Artikel 4 Absatz 3 erfüllt oder nicht, muss unbedingt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.